Die Zeit der Papierrechnungen läuft aus: Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Rechnung im innerdeutschen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) Pflicht. Das bedeutet konkret: Wer Rechnungen empfängt, muss sein Unternehmen bereits für eingehende E-Rechnungen fit gemacht haben. Ihre Firma muss sie nicht nur empfangen, sondern auch verarbeiten und revisionssicher archivieren können.
Müssen E-Rechnungen auch archiviert werden?
Zwingend! E-Rechnungen fallen unter die GoBD und müssen elektronisch sowie revisionssicher archiviert werden. Es reicht NICHT, wenn Sie:
- Nur einen Ausdruck der E-Rechnung aufbewahren.
- Einen Ordner „Archiv“ im E-Mail-Postfach einrichten und die E-Rechnungen dort ablegen.
- Ein Extra-Postfach nur für E-Eingangsrechnungen einrichten.
- Die Archivierungsfunktion von Microsoft Outlook oder Thunderbird für Ihre E-Rechnungen nutzen.
- Ihre E-Rechnungen mangels geeigneter Archivierungsmöglichkeiten in den Mailboxen z.B. bei T-Online, GMX, web.de & Co. (bzw. IMAP-Postfächern anderer Anbieter) liegen lassen oder ablegen.
Wir bieten Ihnen gesetzteskonforme Email Archivierung für B2B Kunden an. Kontaktieren Sie uns und lassen sich ein Angebot erstellen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2023!
Immer wieder kommt es vor, dass wir Mailkonten von Kunden sperren bzw. das Passwort ändern müssen. Grund dafür ist, dass die Passwörter zu einfach sind oder “gephisht” wurden. Diese Konten werden dazu benutzt, Spam zu versenden oder um weitere Online Accounts der Benutzer zu ergattern. In letzter Zeit kommt das leider immer häufiger vor. Die Heise Redaktion hat einen guten Artikel geschrieben, 


